20120509

[Duddefliecher] Anwärter- und Gastflugregelung

source: Duddefliecher

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Unsere Gelände sind topografisch sehr anspruchsvoll und bieten einen äußerst geringe Sicherheitsmarge. Langjährige Erfahrung ist notwendig, um diese sicher befliegen zu können. Diese Erfahrung bringen Anwärter und Gäste in der Regel nicht mit, wie die vielen Zwischenfälle in der Vergangenheit gezeigt haben. Wir sehen und daher gezwungen, für diese Pilotengruppe die S.G.C. Sicherheitsleitlinien folgendermaßen zu spezifizieren:

  1. Die Nutzung der Notlandeplätze ist Anwärtern und Gästen, außer in erkennbaren Notfällen, grundsätzlich untersagt. Ausnahmegenehmigungen (für z.B. Gäste, die über eine nachweislich sehr hohe Erfahrung und Routine verfügen) sind vor Flug eigenverantwortlich durch den Gast bei einer einweisungsberechtigten Person einzuholen.
  2. Eine Einweisung durch eine einweisungsberechtigte Person ist vor Erstflug des entsprechenden Geländes Pflicht. Hierzu druckt sich der Gast im Vorfeld die Geländebeschreibung im Internet aus und vereinbart einen Termin mit einer einweisungsberechtigten Person. Nach der Einweisung bestätigt der Pilot, dass er die Geländebeschreibung gelesen und verstanden hat. Danach darf der Gast das Gelände in Anwesenheit eines Clubmitglieds befliegen. Die unterschriebene Geländebeschreibung ist von Anwärtern und Gästen in den SGC-Geländen immer bei sich zu führen und unaufgefordert vorzuzeigen.
  3. Piloten, die nicht die Teilnahme an einem Baumrettungskurs nachweisen können, müssen sich im Vorfeld das Dokument "Verhalten nach Baumlandung" im Internet ausdrucken, lesen, es jederzeit mit sich führen und auf Aufforderung vorzeigen.
  4. Das Mitführen der kompletten Baumrettungsausrüstung gemäß Informationsblatt "Verhalten nach Baumlandung" ist Pflicht. Ohne Baumrettungsausrüstung ist ein Flug aus Sicherheitsgründen verboten.
  5. Der Pilot speichert Telefonnummer von anwesenden Mitgliedern, von der Rettungsleitstelle Landau und vom Baumretter Peter Breitner in seinem auch im Flug griffbereitem Handy. Hierzu druckt sich der Gast/Anwärter die Safety-Card aus und führt sie bei sich. Weiterhin verfügt der Pilot idealerweise über ein Funkgerät, in welchen die SGC Vereinsfrequenz eingestellt ist.
  6. Gäste und Anwärter dürfen nur in Anwesenheit eines Vollmitglieds Fliegen. 

Bitte habt Verständnis dafür, dass Verstöße gegen die Gastflugregelungen ein Flugverbot zur Folge hat. Wir wünschen euch schöne und vor allem sichere Flüge in der Pfalz.

 

Mitgeltende Unterlagen:

- Verhalten nach Baumlandung

- Einweisungsberechtigte Personen

- Informationsblätter Geländeeinweisungen

- Safety-Card

- Patenschaftsregelung

- Sicherheitsleitlinien

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