20130121

[Windeckfalken] Streit um Schulungsmonopol - Stadt Oppenau vor Gericht

source: Windeckfalken

oppenau

Eine Entscheidung der Stadt Oppenau, die in der lokalen Gleitschirmfliegerszene für viel Unverständnis sorgte, landet nun vor Gericht: der in Baiersbronn ansässige Fluglehrer Bent Beilharz, Betreiber der Flugschule "Sky-Sports", klagt vor der Handelskammer des Landgerichts Mannheim gegen das Schulungsmonopol, das die Stadt Oppenau der in der Rhön beheimateten Flugschule "Papillon" für die Oppenauer Startplätze vertraglich zugesichert hat. Danach dürfte nur noch die auswärtige Flugschule Papillon in Oppenau Schulungsbetrieb durchführen, langjährig tätige lokale Flugschulen wie eben Sky-Sports aus Baiersbronn oder auch Sky-Team aus Gernsbach dürften die Oppenauer Fluggebiete nicht mehr nutzen. Ein recht ungewöhnlicher Vorgang - ist es doch in vielen vom DHV zu Schulungszwecken zugelassenen Flugggebieten vollkommen üblich, daß mehrere Schulen ein Gelände problemlos gemeinsam nutzen, in friedlicher Koexistenz mit dem Verein als luftrechtlichem Halter und Betreiber des Geländes, dessen Vereinsmitgliedern, den Gastfliegern sowie auch privaten und gewerblichen Anbietern von Tandemflügen.

Beilharz sieht sich und seine zwei Mitarbeiter in der Existenz bedroht, da es in der Region keine vergleichbaren Schulungsgelände gibt, und klagt vor der Handelskammer des Landgerichtes Mannheim gegen die Stadt Oppenau mit dem Ziel, seinen Schulungsbetrieb in Oppenau fortführen zu dürfen. Die erste Verhandlung ist auf den 14. Februar angesetzt.

Einen ausführlichen Bericht zum Thema findet Ihr auf Baden-Online.


Streit um Gleitsschirmstartplätze: Oppenau muss vor Gericht

Fluglehrer verklagt Stadt / Flugschule »Papillon« soll unbegründet Monopolstellung erhalten haben
Die Startplätze der Oppenauer Gleitschirmflieger soll künftig nur noch die Flugschule »Papillon« gewerblich nutzen dürfen. Der Fluglehrer Bent Beilharz hat daraufhin Klage gegen die Stadt wegen Schaffung eines Monopols eingereicht.
Foto: Archivfoto: Ulrich Marx

Bent Beilharz gegen Oppenau: Der Fluglehrer aus Baiersbronn hat vor dem Landgericht Mannheim Klage gegen die Stadt eingereicht. Sie soll per Vertrag eine unrechtmäßige Monopolstellung für die Flugschule »Papillon« an den Startplätzen in Oppenau geschaffen haben.

Oppenau. Ein Flughafen, der nur von einer Airline angeflogen werden darf, ein Skilift, der ausschließlich die Mitglieder eines ganz bestimmten Skiclubs nach oben zieht. Simone Gräber-Thiemann könnte noch mehr solcher Vergleiche ins Feld führen, um auf die ihrer Ansicht nach bald an den Gleitschirmstartplätzen in Oppenau herrschende Ungerechtigkeit hinzuweisen. Dort soll die in der Rhön beheimatete Flugschule »Papillon« ab März das alleinige Recht haben, die von dem Verein Oppenauer Gleitschirmflieger ausgebauten und im Besitz der Stadt befindlichen Gleitschirmstartplätze gewerblich zu nutzen.

Gräber-Thiemann vertritt Bent Beilharz, einen Fluglehrer aus Baiersbronn. Die Anwältin hat Klage gegen die Stadt Oppenau eingereicht und fordert, dass deren mit der Flugschule »Papillon« geschlossene Verträge rückgängig gemacht werden.

Der Fluglehrer aus Baiersbronn und Mitbegründer des Vereins Oppenauer Gleitschirmflieger nutzt die Gelände seit 2002 und sieht nun nicht nur seine Existenz, sondern auch die seiner zwei Angestellten bedroht. »Wir wollen weiterhin in Oppenau tätig sein«, erklärt er gegenüber der ARZ. Im August 2012 forderte seine Anwältin Gräber-Thiemann per Schreiben die Stadtverwaltung auf, eine einvernehmliche Lösung zu suchen. »Als Antwort kam zurück, dass das Anliegen von Bent Beilharz unbegründet sei«, sagt sie. Ihr Mandant, so die Erklärung der Verwaltung, brauche die Gelände nicht und könne woanders fliegen. Aber: »Es gibt keine alternativen Gelände in der Region«, zeigt Gräber-Thiemann Unverständnis über die Entscheidung. In Deutschland gebe es einen Flugplatzzwang, Bent Beilharz könne mit seinen Schülern nicht einfach irgendwo auf einem Gipfel starten.

Im Dezember reichte die Anwältin daraufhin Klage ein. »Ich kann das Handeln der Stadt nicht nachvollziehen«, betont sie. Es habe keinerlei Notwendigkeit für derartige Verträge zwischen der Stadt und der Flugschule »Papillon« bestanden. Der Gemeinderat hatte das im Mai vergangenen Jahres vertraglich festgelegt, mit der Hoffnung, dass mit der Ansiedelung der Flugschule auch die Übernachtungszahlen im Ort ansteigen werden.

»Jetzt geht es vor Gericht um die Frage, ob es rechtmäßig ist, dass die Stadt bestimmt, dass nur eine Flugschule die Gelände nutzen darf«, erklärt die auf Pachtrecht spezialisierte Anwältin Simone Gräber-Thiemann aus Stuttgart. Ob durch die Verträge zwischen Stadt und Flugschule eine Ungerechtigkeit entsteht, darüber muss nun am 14. Februar die Kammer für Handelssachen am Landgericht in Mannheim entscheiden.

Thomas Grieser schweigt

Oppenaus Bürgermeister Thomas Grieser will sich auf Anfrage der ARZ zu dem Sachverhalt nicht äußern. Die Ladung des Landgerichts Mannheim zur mündlichen Verhandlung müsste nach Angaben von Gräber-Thiemann jedoch bereits Ende letzter Woche bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Sollte der Prozess zugunsten von Bent Beilharz entschieden werden, sieht Gräber-Thiemann, abgesehen von den Gerichtskosten, die dann die Stadt zu tragen hätte, keine weiteren finanziellen Folgen auf Oppenau zukommen. »Noch ist meinem Mandanten kein Schaden entstanden«, führt sie aus.

Mit dem bestehenden Vertrag zwischen Stadt und Flugschule sieht sie indes nicht nur auf Bent Beilharz, sondern auch auf andere Fluglehrer in der Region das berufliche Aus zukommen. »Man kann Schulungen nicht verlässlich anbieten, wenn man nicht weiß, ob man von dem Gelände verwiesen wird«, geht sie auf die mündliche Zusicherung der Flugschule »Papillon« ein, solange genügend Platz sei, auch andere Fluglehrer fliegen zu lassen.

Sicherheitsbedenken

»Wenn Mischflugbetrieb unumgänglich wäre, würden wir unser Engagement nicht abbrechen«, blickt Andreas Schubert, Geschäftsführer von »Papillon«, in die Zukunft an Oppenaus Startplätzen. Allerdings, schreibt er, gäbe es aus seiner Sicht einige Sicherheitsbedenken, die gegen eine Koexistenz mehrerer Flugschulen an Oppenaus Hängen sprächen.

Sinnvoller als ein Monopolvertrag wäre laut Simone Gräber-Thiemann, etwaige Platzprobleme auf den Startplätzen ordnungsrechtlich zu regeln. Das läge jedoch dann in Händen des Betreibers, also des Vereins, und könne über Wartelisten oder Reservierungen geschehen.

HINTERGRUND

Bent Beilharz reichte Bauvoranfrage bereits ein

»Wir wollten nie eine Monopolstellung, sondern immer gleichberechtigt bleiben«, beklagt sich Bent Beilharz über die Entwicklung im Verein Oppenauer Gleitschirmflieger in den vergangenen Monaten. Der Fluglehrer aus Baiersbronn will die mit dem Vertrag zwischen Stadt Oppenau und Flugschule »Papillon« nun zu Grabe getragene Gleichberechtigung gerichtlich wieder herstellen. Dass es zu dem Vertrag, der »Papillon« die alleinige gewerbliche Nutzung der vier Startplätze in Oppenau garantiert, überhaupt gekommen ist, bezeichnet er als »mysteriös«.

Der Mitbegründer des Vereins Oppenauer Gleitschirmflieger hatte bereits 2007 die Idee, ein Gebäude auf dem Startplatz Roßbühl zu errichten. Einen ähnlichen Plan verfolgt nun auch »Papillon«. Eine Bauvoranfrage hierfür reichte Beilharz zusammen mit einem Gesamtkonzept bei der Stadtverwaltung ein. Unterstützung für das Projekt fand er bei drei Flugschulen aus der Region und einer aus Holland, die sich positiv gegenüber dem Projekt auf dem Rossbühl äußerten. Aber: »Die Bauvoranfrage wurde nie bearbeitet.«

STICHWORT

Verpachtung

Die vier Startplätze für Gleitschirmflieger in Oppenau, »Sandkopf«, »Rossbühl«, »Ibacher Holzplatz und »Schäfersfeld«, gehören der Stadt Oppenau. Der mit dem Verein Oppenauer Gleitschirmflieger geschlossene Pachtvertrag war ursprünglich bis 2014 gültig. Im Mai 2012 wurde er vorläufig bis 2019 verlängert, allerdings mit dem Zusatz, dass künftig nur noch die Flugschule »Papillon Paragliding« die Plätze gewerblich für Schulungszwecke nutzen darf. Vereinsmitglieder sollen nach wie vor fliegen dürfen.

Ludwig Cramer (UWO) hatte damals das Vertragswerk kritisiert und es als »reine Privilegierung einer einzigen Flugschule« bezeichnet.

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