Derzeit ruht das Verfahren um die gewerbliche Nutzung der Gleitschirmstartplätze in Oppenau vor dem Landgericht Mannheim. Fluglehrer Bent Beilharz hatte gegen eine seiner Ansicht nach unrechtmäßig erteilte Monopolstellung für die Flugschule »Papillon« geklagt. Kompromissbereit zeigt sich Bent Beilharz nach dem Rechtsstreit mit der Stadt Oppenau vor dem Landgericht Mannheim. Völlig offen ist derzeit, wer die gemeindeeigenen Gleitschirmstartplätze gewerblich nutzen darf. Der Gemeinderat will indes die Interessen der Stadt gewahrt wissen.
Eine wirkliche Grundlage für den von Bent Beilharz in die Wege geleiteten Prozess gegen die Stadt Oppenau um die Verpachtung der Gleitschirmstartplätze habe es nie gegeben, zeigt sich Hermann Treier überzeugt. Verträge zwischen der Stadt und der Flugschule »Papillon« habe es – wie es auch das Gericht feststellte – zu keinem Zeitpunkt gegeben. Der Fraktionsvorsitzende der Unabhängigen Wählervereinigung Oppenau (UWO) bezeichnet den ganzen Vorgang vor Gericht deshalb als »Sturm im Wasserglas«. »Eine Klage sollte immer der letzte Weg sein, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind«, meint Treier.
Der Baiersbronner Fluglehrer Bent Beilharz wertet den Ausgang des Prozesses am 14. Februar (wir berichteten) als Punktsieg für sich. Immer wieder habe der Richter mit Blick auf den bereits zwischen Stadt und Verein Oppenauer Gleitschirmflieger geschlossenen Vertrag betont, dass »man einen Bürgermeister ernst nehmen muss«. In dem Schriftwerk, das dem Gemeinderat im Mai 2012 vorgelegt wurde, ist festgehalten, dass die Flugschule »Papillon« das alleinige Recht erhält, die Gelände gewerblich zu nutzen. § 3 legt gewerbliche Nutzung fest.
In den zwischen der Stadt Oppenau und dem Verein Oppenauer Gleitschirmflieger bis Ende 2019 verlängerten Grundstückspachtvertrag wurde im Mai 2012 folgender Zusatz aufgenommen:
»Die Flugschule »Papillon Paragliding« erhält von der Stadt Oppenau als örtliche Flugschule das alleinige Recht, das Pachtgelände zu Schulungszwecken zu nutzen. Sie ist für den gesamten kommerziellen Flugbetrieb (Ausbildung/Tandemflug) zuständig. Weitere Flugschulen können im Einvernehmen mit »Papillon Paragliding« zugelassen werden. Sollte »Papillon Paragliding« als Flugschule vor Ort in Oppenau nicht mehr agieren, fällt das Recht auf Entscheidung über die kommerzielle Nutzung an die Stadt Oppenau zurück.«
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